Gasprüfung / Gastest

Die Richtlinien (EKAS*-Richtlinie 6517 Flüssiggas) geben vor, dass eine Gaskontrolle bei Fahrzeugen und Schiffen alle drei Jahre durchgeführt werden muss. Seit dem 1. April 2022 sind sämtliche Strassenverkehrsämter angehalten, die Gasprüfungsdokumente zu kontrollieren. Diese sind neu integrierter Bestandteil der MFK. Ohne gültiges Gasprüfprotokoll gibt es keine MFK mehr. Die Gasinstallation wird neu auch im Fahrzeugausweis eingetragen.

(* Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit)


 

Anmeldung / Anfrage zur Gasprüfung